Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig und ist per Banküberweisung oder Lastschrift zu entrichten.
Mitglieder können sich nach eigenem Ermessen für einen der aufgeführten Jahresbeiträge entscheiden (bitte ankreuzen). Eine Änderung im Rahmen dieser Beitragsstaffelung für das folgende Kalenderjahr ist mit einer Frist von drei Monaten schriftlich (z.B. per Formular) möglich.